Unser Service

Wir betreuen Sie möglichst 360° –auch zwischen den Terminen

Anamnese - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken

Uns ist es wichtig, dass unsere Patienten sich bei uns bestens aufgehoben fühlen.

Deshalb bieten wir eine Reihe von Zusatzservices an:

  • Umfassende Patientenberatung
  • Intraorale Kamera
  • Terminerinnerungs-Service (Recall)
  • Beratung beim Beantragen von Zuschüssen
  • Zahnersatzfinanzierungen
  • Patientenfreundliche Behandlungszeiten
  • Zahlungsarten: EC, bar, Ratenzahlung, Zahnersatzfinanzierung über FRH

Laden Sie hier den Anamnesebogen für Ihren Erstbesuch herunter, füllen ihn aus und bringen ihn bitte mit in die Praxis.

Download Anamnesebogen

Anamnese - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken

Uns ist es wichtig, dass unsere Patienten sich bei uns bestens aufgehoben fühlen.

Deshalb bieten wir eine Reihe von Zusatzservices an:

  • Umfassende Patientenberatung
  • Intraorale Kamera
  • Terminerinnerungs-Service (Recall)
  • Beratung beim Beantragen von Zuschüssen
  • Zahnersatzfinanzierungen
  • Patientenfreundliche Behandlungszeiten
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Neupatienten

Ihre Checkliste für Ihren Besuch in unserer Praxis

  • Krankenversichertenkarte
  • Bonusheft
  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Schienen)
  • Allergiepass
  • Röntgenpass
  • Medikamentenauflistung
  • Anamnesebogen (ausgefüllt)
  • Ggf. vorhandene Röntgenbilder (nicht älter als 6 Monate)
Behandlungsspektrum - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken
Behandlungsspektrum - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken
  • Krankenversichertenkarte
  • Bonusheft
  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Schienen)
  • Allergiepass
  • Röntgenpass
  • Medikamentenauflistung
  • Anamnesebogen (ausgefüllt)
  • Ggf. vorhandene Röntgenbilder (nicht älter als 6 Monate)

Wartezeiten

So kurz und angenehm wie möglich: unsere Wartezeiten

Öffnungszeiten der Zahnarztpraxis Dr. Babara Meiser

Wir möchten Ihre Wartezeiten so gering und natürlich so kurzweilig wie möglich gestalten. Dafür sorgen wir mit einem ansprechend gestalteten Wartezimmer und einer guten Organisation. Wir arbeiten grundsätzlich nach Termin. Deshalb bitten wir unsere Patienten, frühzeitig ihre Praxisbesuche mit uns zu planen. Notfälle oder längere Behandlungszeiten können in Ausnahmefällen auch einmal für längere Wartezeiten sorgen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.

Öffnungszeiten der Zahnarztpraxis Dr. Babara Meiser

Wir möchten Ihre Wartezeiten so gering und natürlich so kurzweilig wie möglich gestalten. Dafür sorgen wir mit einem ansprechend gestalteten Wartezimmer und einer guten Organisation. Wir arbeiten grundsätzlich nach Termin. Deshalb bitten wir unsere Patienten, frühzeitig ihre Praxisbesuche mit uns zu planen. Notfälle oder längere Behandlungszeiten können in Ausnahmefällen auch einmal für längere Wartezeiten sorgen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.

Informationsbroschüre

Unsere Praxis in Ihren Händen

Gerne können Sie sich unsere Informationsbroschüre aus unserer Praxis mit nach Hause nehmen. Vielleicht möchten Sie sich zuhause einfach noch in Ruhe ein paar Informationen über uns durchlesen oder uns in Ihrem Freundeskreis empfehlen – worüber wir uns sehr freuen würden. Natürlich gibt’s die Broschüre auch hier in digitaler Form.
Download Informationsflyer

Informationsbroschüre - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken
Informationsbroschüre - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken

Gerne können Sie sich unsere Informationsbroschüre aus unserer Praxis mit nach Hause nehmen. Vielleicht möchten Sie sich zuhause einfach noch in Ruhe ein paar Informationen über uns durchlesen oder uns in Ihrem Freundeskreis empfehlen – worüber wir uns sehr freuen würden. Natürlich gibt’s die Broschüre auch hier in digitaler Form.
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Wir beantworten Ihre Fragen.

FAQ

FAQ - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken

Muss ich Privatpatient sein, um bei Ihnen behandelt zu werden?

Nein. Bei der Behandlung unserer Patienten orientieren wir uns grundsätzlich daran, welche Therapie am sinnvollsten ist und nicht daran, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Ich komme zum ersten Mal in Ihre Praxis – was muss ich beachten oder mitbringen?

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben! Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre gültige Krankenversicherungskarte und auch Ihr Bonusheft mit sowie bereits vorhandene medizinische Hilfsmittel wie Schienen. Müssen Sie vorübergehend oder langfristig Medikamente einnehmen, benötigen wir eine aktuelle Auflistung. Haben Sie Allergien, empfehlen wir, auch Ihren Allergiepass mitzubringen. Röntgenbilder, die nicht älter als 6 Monate sind, ersparen oft erneute Röntgenuntersuchungen.

Ich habe Angst vorm Zahnarzt – wie können Sie mir helfen?

Wenn Sie Angst vorm Zahnarzt haben, kann das vielfältig begründet sein. Vielleicht haben Sie Angst, weil Sie nicht wissen, was Sie in der nächsten Behandlung erwartet. Vielleicht haben Sie Angst vor einem möglichen Kostenberg. Vielleicht ist Ihnen auch der Zustand Ihrer Zähne peinlich, weil Sie jahrelang den Zahnarzt gemieden haben. Egal, welchen Grund Sie haben, wir haben dafür Verständnis.

Wir wissen, wie groß die Hürde für Sie sein kann, sich bei uns zu melden. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Jeder Mensch ist individuell. Und so kümmern wir uns auch um Ihre individuell maßgeschneiderte Therapie. Mit viel Fingerspitzengefühl helfen wir Ihnen, Ihre Angst abzubauen. Mittels neuester Verfahren behandeln wir Sie sanft und konzentriert. Dabei achten wir auf Ihr individuelles Schmerzempfinden und Ihre Bedürfnisse. Nur Mut – wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen.

Ich habe Zahnschmerzen – kann ich im Notfall ohne Termin vorbeikommen?

Selbstverständlich können Sie mit Zahnschmerzen jederzeit zu uns in die Praxis kommen. Rufen Sie uns bitte vorher an, schließlich möchten wir auch für Ihren Notfall ,sowie bei unseren Patienten mit festem Termin die Wartezeit so gering wie möglich halten. Dennoch können wir für Notfälle keine kurzen Wartezeiten garantieren. Falls Sie sich also etwas gedulden müssen, bitten wir Sie um Verständnis.

Sollten Sie am Wochenende Zahnschmerzen bekommen, finden Sie hier stets eine aktuelle Liste der diensthabenden Zahnärzte in Ihrer Nähe: Zahnärztlicher Notfalldienst

Wann soll ich zum ersten Mal mit meinem Kind vorbeikommen?

Sie können Ihr Kind bereits im Babyalter zu Ihrem eigenen Termin mitbringen, damit es sich an die Praxis gewöhnen kann. So können wir uns in Ruhe kennenlernen und Ihr Kind kann sich z. B. in der Spielecke vergnügen. Auf diese Weise lernt Ihr Kind von Anfang an, dass ein Zahnarztbesuch nichts Schlimmes ist – ganz im Gegenteil. Warten Sie hingegen, bis Ihr Kind die ersten Schmerzen hat und behandelt werden muss, wird der erste Zahnarztbesuch gleich mit Schmerzen und ggf. mit Angst assoziiert. Uns ist es wichtig, auch und besonders für unsere kleinen Patienten, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.

Wie oft muss ich zur Kontrolle kommen?

Eine Kontrolluntersuchung pro Jahr empfehlen wir auf jeden Fall – allein schon, damit Ihr Bonusheft keine Lücken aufweist und Sie im Fall der Fälle die höchstmögliche Zuzahlung der Krankenkasse erhalten (siehe dazu „Warum soll ich eigentlich ein Bonusheft führen?“). Auf der sicheren Seite sind Sie, auch um eventuell entstehende Probleme frühzeitig zu erkennen, mit einem halbjährlichen Besuch, besonders als Patient mit Zahnersatz, Füllungen, Knirschproblematik, erhöhtem Risiko für Karies/Parodontose oder sonstigen Besonderheiten.

Warum soll ich eigentlich ein Bonusheft führen?

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei – die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht.

Berechnung der Festzuschüsse

Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag – der Festzuschuss – ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.

Erhöhung der Festzuschüsse

Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss.

Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Beispiel

Befund: Der zweite kleine Backenzahn im Oberkiefer fehlt.

Festzuschuss ohne Bonusheft 454,51 €

+ 20 % Bonus (auf 454,51 €) 545,42 €

+ 30 % Bonus (auf 454,51 €) 590,86 €

Doppelter Festzuschuss 909,02 €

 

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

FAQ - Zahnarztpraxis Dr. Barbara Meiser Saarbrücken

Muss ich Privatpatient sein, um bei Ihnen behandelt zu werden?

Nein. Bei der Behandlung unserer Patienten orientieren wir uns grundsätzlich daran, welche Therapie am sinnvollsten ist und nicht daran, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Ich komme zum ersten Mal in Ihre Praxis – was muss ich beachten oder mitbringen?

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Praxis entschieden haben! Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre gültige Krankenversicherungskarte und auch Ihr Bonusheft mit sowie bereits vorhandene medizinische Hilfsmittel wie Schienen. Müssen Sie vorübergehend oder langfristig Medikamente einnehmen, benötigen wir eine aktuelle Auflistung. Haben Sie Allergien, empfehlen wir, auch Ihren Allergiepass mitzubringen. Röntgenbilder, die nicht älter als 6 Monate sind, ersparen oft erneute Röntgenuntersuchungen.

Ich habe Angst vorm Zahnarzt – wie können Sie mir helfen?

Wenn Sie Angst vorm Zahnarzt haben, kann das vielfältig begründet sein. Vielleicht haben Sie Angst, weil Sie nicht wissen, was Sie in der nächsten Behandlung erwartet. Vielleicht haben Sie Angst vor einem möglichen Kostenberg. Vielleicht ist Ihnen auch der Zustand Ihrer Zähne peinlich, weil Sie jahrelang den Zahnarzt gemieden haben. Egal, welchen Grund Sie haben, wir haben dafür Verständnis.

Wir wissen, wie groß die Hürde für Sie sein kann, sich bei uns zu melden. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Jeder Mensch ist individuell. Und so kümmern wir uns auch um Ihre individuell maßgeschneiderte Therapie. Mit viel Fingerspitzengefühl helfen wir Ihnen, Ihre Angst abzubauen. Mittels neuester Verfahren behandeln wir Sie sanft und konzentriert. Dabei achten wir auf Ihr individuelles Schmerzempfinden und Ihre Bedürfnisse. Nur Mut – wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen.

Ich habe Zahnschmerzen – kann ich im Notfall ohne Termin vorbeikommen?

Selbstverständlich können Sie mit Zahnschmerzen jederzeit zu uns in die Praxis kommen. Rufen Sie uns bitte vorher an, schließlich möchten wir auch für Ihren Notfall ,sowie bei unseren Patienten mit festem Termin die Wartezeit so gering wie möglich halten. Dennoch können wir für Notfälle keine kurzen Wartezeiten garantieren. Falls Sie sich also etwas gedulden müssen, bitten wir Sie um Verständnis.

Sollten Sie am Wochenende Zahnschmerzen bekommen, finden Sie hier stets eine aktuelle Liste der diensthabenden Zahnärzte in Ihrer Nähe: Zahnärztlicher Notfalldienst

Wann soll ich zum ersten Mal mit meinem Kind vorbeikommen?

Sie können Ihr Kind bereits im Babyalter zu Ihrem eigenen Termin mitbringen, damit es sich an die Praxis gewöhnen kann. So können wir uns in Ruhe kennenlernen und Ihr Kind kann sich z. B. in der Spielecke vergnügen. Auf diese Weise lernt Ihr Kind von Anfang an, dass ein Zahnarztbesuch nichts Schlimmes ist – ganz im Gegenteil. Warten Sie hingegen, bis Ihr Kind die ersten Schmerzen hat und behandelt werden muss, wird der erste Zahnarztbesuch gleich mit Schmerzen und ggf. mit Angst assoziiert. Uns ist es wichtig, auch und besonders für unsere kleinen Patienten, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln.

Wie oft muss ich zur Kontrolle kommen?

Eine Kontrolluntersuchung pro Jahr empfehlen wir auf jeden Fall – allein schon, damit Ihr Bonusheft keine Lücken aufweist und Sie im Fall der Fälle die höchstmögliche Zuzahlung der Krankenkasse erhalten (siehe dazu „Warum soll ich eigentlich ein Bonusheft führen?“). Auf der sicheren Seite sind Sie, auch um eventuell entstehende Probleme frühzeitig zu erkennen, mit einem halbjährlichen Besuch, besonders als Patient mit Zahnersatz, Füllungen, Knirschproblematik, erhöhtem Risiko für Karies/Parodontose oder sonstigen Besonderheiten.

Warum soll ich eigentlich ein Bonusheft führen?

Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei – die Festzuschüsse ändern sich dadurch nicht.

Berechnung der Festzuschüsse

Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag – der Festzuschuss – ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.

Erhöhung der Festzuschüsse

Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss.

Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Beispiel

Befund: Der zweite kleine Backenzahn im Oberkiefer fehlt.

Festzuschuss ohne Bonusheft 454,51 €

+ 20 % Bonus (auf 454,51 €) 545,42 €

+ 30 % Bonus (auf 454,51 €) 590,86 €

Doppelter Festzuschuss 909,02 €

 

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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